Hallo Leute,
kommenden Mittwoch 3.8. Ab 19.00 Uhr ist das Vereinsheim vor der Sommerpause das letzte mal offen.
Es wird Rote im Weckle (4€) und Steak im Weckle (7,50€) vom Grill geben.
Essen, Trinken (solange der Vorrat reicht) und mit Kameraden ein paar schöne Stunden verbringen.
Gruß Jörg
Liebe Vereinsmitglieder,
die Mitgliederversammlung unseres Vereins findet am Samstag, den 23.07.2022 in der Zollernalb Halle in Albstadt Tailfingen statt, der Beginn ist um 14:00 Uhr.
Wir freuen uns auf den Abend mit euch.
Achtung: Termin um eine Woche nach hinten geschoben
Hallo Sportsfreunde,
am 25.06.2022 findet ein Arbeitseinsatz um 08:00 Uhr an der Donau statt.
Es werden hauptsächliche Plätze gemäht.
Bei Teilnahme bitte vorab bei Gewässerwart Andreas Brändle melden.
Kontaktdaten: Vorstandschaft - forelle-albstadts Webseite! (jimdo.com)
Danke.
Liebe Sportsfreunde,
um unsere schöne Natur zu wahren und sauber zu halten sind wir auf eure Hilfe angewiesen.
Diesen Samstag am 30.04.2022 um 14:00 Uhr findet in Albstadt Tailfingen am Thalia Parkplatz die "Bachputzede" bzw. Uferreinigung statt.
Mitzubringen sind:
- Gummistiefel
- Handschuhe
- ein Fahrzeug mit Hänger falls verfügbar.
- Gute Laune 😉
Mit vielen Händen geht es besser und schneller, wir freuen uns über eure Unterstützung.
Sportliche Grüße
Donau: vom 01. April bis zum 30. September
Lausheimer Weiher: vom 16. Mai bis zum 31. Oktober
Achtung:
Ab diesem Jahr 2022 werden Tageskarten nur noch in Verbindung mit einer Patenschaft ausgegeben.
Nur mit dieser Karte kann bei den bekannten Verkaufsstelle eine Tageskarte erworben werden. Jedes aktive Mitglied hat zwei Patenschaftskarten erhalten und darf diese so oft ausgeben wie er will.
Diese Karte ist mit den Papieren mitzuführen und ist nicht als Foto oder desgleichen gültig
Hallo miteinander am 19.3. Würde ich am Lausheimer Weiher einen Arbeitsdienst machen. Ein zwei Stege und der Übergang sollten wieder gerichtet werden. Wer kann bitte melden und wer hat auch gerne Motorsäge, Hämmer etc. mitbringen Harald
Sehr geehrte Vereinskameraden
/-innen,
seit mehreren Wochen haben wir aufgrund
des
Corona-Virus von den Behörden
festgelegte
Verhaltensregeln, die uns allen nicht gefallen
und
uns alle oft sehr schmerzlich einschränken.
Und
seit mehreren Wochen mache nicht nur ich
mir
sondern auch meine Vorstandkollegen sich
Gedanken
über den 16. Mai und die Frage in wie weit
wir
Tageskarten verkaufen
können/dürfen.
Unsere Sorge ist: was geschieht, wenn sich
zu
viele am Wasser nicht an die Regeln
halten?
Jedoch mussten wir feststellen, dass wir uns
nicht
nur um die Tageskartenfischer sorgen
müssen.
Die Definition von Verein ist die
gemeinsame
Verwirklichung gemeinsamer Interessen und
nicht
die von einzelnen.
Ich mache euch nochmals eindringlich
darauf
aufmerksam, dass die Regeln der
Corona-Verordnung
auch am Wasser strikt einzuhalten sind.
Verstöße
werden in Zukunft nicht nur von den
Behörden,
sondern auch vom Verein geahndet. Im
schlimmsten
Fall kann die Behörde (geschehen z.B.
Zielfinger
Seen) das Angeln komplett
verbieten.
Des weiteren muss erwähnt werden, dass
es
Mitglieder gibt, die am Lausheimer Weiher
mehrfach
über die Wiese gefahren sind um aus-
oder
einzuladen. Dies verstößt nicht nur gegen
die
Gewässerordnung, sondern gibt regelmäßig
Ärger
mit dem Besitzer, der sich schon Gedanken
macht,
wie er dieser Sache Herr werden
kann.
Auch vom Ablachsee gibt es Meldungen,
dass
Mitglieder ihre Fahrzeuge abstellen wo es
ihnen
gerade passt (z.B. am Waagenhaus, wo sogar
ein
Parkverbotsschild hängt) oder
Wetterschutzzelte
so aufbauen, dass sie schon von weitem
gesehen
werden, zum Teil auch völlig offensichtlich
auf
dem Damm.
Da das Interesse vieler mehr wiegt als
das
Interesse einzelner, sehe ich uns
dazu
verpflichtet, zukünftig Verstöße gegen
die
Regeln/Gesetze strenger und härter zu
verfolgen
und zu ahnden, vollkommen unabhängig von
Status
im Verein und verweisen auf §5 und §6
unserer
Satzung.
Gastfischer werden ab sofort für den Rest
des
Jahres gesperrt, sollten sie sich nicht
ebenfalls
an unsere Bestimmungen und an
die
Corona-Verordnung
halten.
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei
allen
Mitgliedern, die sich mit viel
Vereinsinteresse
und Engagement korrekt verhalten und
die
gemeinsame Verwirklichung gemeinsamer
Interessen
möglich machen.
Petri Heil
Jörg Thorenz – 1. Vorsitzender
Gewässerordnung für Gastfischer des
Angel – und Naturschutzverein Forelle Zollernalbkreis 1966 e.V.
Ein jeder Gastfischer ist herzlich willkommen. Es ist seine Aufgabe – und nicht die der
Verkaufsstelle – sich mit folgenden Regeln vertraut zu machen.
1. Der Fischfang an den Vereinsgewässern ist nach Landesfischereiverordnung (LFischVo) und
Landesfischereigesetz (LFischG) Baden-Württemberg auszuüben. Der Vereinsvorstand kann (wenn
erforderlich) zeitlich begrenzte Fangsperren für alle oder nur einzelne Fischarten erlassen. Das
Nachtangelverbot in Baden-Württemberg ist dringend einzuhalten.
2. Nur derjenige darf an den Vereinsgewässern fischen, der einen gültigen Jahresfischereischein und den
Erlaubnisschein des Vereins bei sich führt.
3. Außer dem gewählten Vorstand sind alle Mitglieder berechtigt und verpflichtet, die Papiere, den Fang
und das Fanggerät eines jeden Anglers am Wasser zu kontrollieren. Verstöße gegen die
Gewässerordnung, die LFischVo und das LFischG sind der Vorstandschaft schriftlich mit Datum und
Uhrzeit zeitnah zu melden. Bei Verstößen wird der Erlaubnisschein ersatzlos eingezogen und kein
weiterer mehr ausgestellt.
4. Jeder Angler ist verpflichtet, seine Fänge unverzüglich am Wasser in die Fangliste einzutragen.
Wird der Erlaubnisschein nicht bis spätestens 10.12. des jeweiligen Jahres zurückgegeben, verfällt
das Kartenpfand.
5. Treten Wasserverunreinigungen oder Fischsterben auf, so sind sofort die nächste Polizeibehörde
und die Vorstandschaft zu verständigen.
6. Es darf vom Ufer aus entweder mit zwei Handangeln oder einer Spinnrute oder einer Fliegenrute
gefischt werden. Boote, Belly Boote, Futterboote etc. sind nicht erlaubt.
7. Jede Rute darf nur mit einer Anbissstelle mit max. 3 Haken bestückt sein. Drillings- und
Zwillingshaken zählen als Einfachhaken. Nicht erlaubt ist das Fischen auf Karpfen mit Drillingsoder
Zwillingshaken.
8. Ruten dürfen nicht ohne Beaufsichtigung im Wasser verbleiben. Für kurze Zeit ist die Aufsicht
durch einen anderen Angelkameraden gestattet.
9. Fänge sind nicht übertragbar.
10. Es dürfen pro Tag 2 Barben, 2 Barsche, 1 Nase, 4 Rotaugen, 4 Rotfedern, 1 Wels, 3 Forellen, 1 Äsche,2 Karpfen, 2 Schleien, 1 Hecht und 1 Zander,
maximal jedoch insgesamt 4 Fische entnommen werden.
Aale, Brachsen und Döbel dürfen zum Eigenbedarf in vernünftiger Menge entnommen werden. Untermassige oder in der Schonzeit gefangene lebensfähige, sowie überzählige Fische sindunmittelbar nach dem Fang schonend zurückzusetzen.
Das Hältern der Fische ist verboten.
11. Jungfischer (10 – 16 Jahre) dürfen vom Ufer aus entweder mit zwei Handangeln oder einer Spinrute
oder einer Fliegenrute, jedoch nur in Sichtweite eines Erwachsenen mit gültigem Jahresfischereischein
und Erlaubnisschein fischen.
12. Das Fischen mit lebenden Fröschen, Mäusen oder Fischen ist verboten. Fanggeräte wie Zugnetze,
Hamen, Legeangeln, Reusen, Senken sowie Systeme sind verboten.
13. Das Befahren der Wiesen und Felder ist verboten. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Offenes
Feuer ist nur in dafür geeigneten Gefäßen (min. Bodenabstand 20 cm) erlaubt. Die Asche ist zuhause
fachgerecht zu entsorgen.
14. Schirme und bodenlose Wetterschutzzelte sind erlaubt. Alle Arten von Campingzelten oder Pavillons,
sowie das Übernachten am Wasser sind verboten.
Zusätzliche Bestimmungen Ablachsee
Der Erwerb von Erlaubnisscheinen für den Ablachsee ist den Übernachtungsgästen des Seencamping
Krauchenwies vorbehalten. Der erlaubte befischbare Teil des Ablachsee (nordwestliches Ufer entlang
der Ablach bis ca. Mitte Damm zum benachbarten See) ist durch gut sichtbare Tafeln markiert. Beim
Angeln innerhalb des Badebereichs des Campingplatzes ist unbedingt Rücksicht auf Badegäste zu
nehmen. Für eventuelle Schäden übernimmt der Verein keine Haftung.
Die Benutzung von Booten und sonstiger Schwimmhilfen jeglicher Art zur Ausübung der Fischrerei sowie
zum Transport des Angelgerätes sind verboten. Den Anweisungen des vom Verein beauftragten
Kontrolleurs ist Folge zu leisten, dieser ist ermächtigt, Erlaubnisscheine ersatzlos einzuziehen.
An allen Vereinsgewässern
sind Fischereigrenzen unbedingt einzuhalten, das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Das Befahren von Wegen und Wiesen ist verboten, auch nicht zum Be- und Entladen (Absprachen mit
Anliegern oder Eigentümern angrenzender Flurstücke sind gegenstandslos). Jeder Flurschaden ist zu
vermeiden, Angelstellen sind sauber zu halten und sauber zu verlassen, Watfischen und
gewässerfremde Köderfische sind nicht gestattet.
Mindestmaße und Schonzeiten
- Aal 50 cm
- Äsche 38 cm 01.02.-30.04.
- Barbe 40 cm 01.05.-15.06.
- Barsch - 01.04.-31.05.
- Brachse 25 cm 01.05.-30.06.
- Döbel - -
- Forelle 30 cm 01.10.-28.02.
- Hecht 60 cm 15.02.-15.05.
- Huchen - ganzjährig
- Karpfen 35 cm 01.05.-30.06.
- Karausche - ganzjährig
- Nase 35 cm 15.03.-31.05.
- Rotauge -
- Rotfeder -
- Schleie 25 cm 15.05.-30.06.
- Wels 80 cm -
- Zander 60 cm 15.02.-15.05.
Wir wünschen entspannte Stunden am Wasser und wünschen Euch Petri Heil!
Leider kommt es immer wieder vor,dass Müll und anderer Unrat in den Gewässern auftaucht. Gerade in dieser Zeit zeigt es sich wieder, wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt funktioniert der Gesamtablauf. Nur ist es manchen egal wie es weitergeht, irgendwer wird es schon machen. Das funktioniert so lange bis auch irgendwer nicht mehr da ist.
Vereins-T-Shirts:
Ab sofort sind Vereins-T-Shirts für unsere Mitglieder erhältlich. Bei Interesse könnt ihr euch Mittwochs im Vereinsheim melden. Die Kosten pro Shirt betragen 25€.
Vereinscap
Ab sofort könnt Ihr gerne bei eurem nächsten Besuch im Vereinsheim das neue Cap für nur 15€ erwerben.
Fangmeldung vom Lausheimer Weiher
Aal 103 Cm
Weitere Fangmeldungen findet ihr hier
Ausbilder gesucht!
Wir suchen Ausbilder für unsere Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung. Du bist selbst aktiver Angler? Teilst dein Wissen gerne mit anderen und hast Spaß daran, Jung und Alt zu unterrichten? Wenn
du Interesse an dieser sehr abwechslungsreichen Aufgabe hast, dann wende dich an Adelbert Kromer.
Holzspenden gesucht
Für die Erneuerung unserer Stege am Lausheimer Weiher sind wir immer auf der Suche nach passendem Holz, z. B. Bretter. Falls ihr etwas passendes habt, wendet euch bitte an Karl-Heinz Seybold.
E-Fischen
Wir sind auf der Suche nach Interessenten an einer Ausbildung zum E-Fischen. Bei Interesse meldet euch bitte bei Mike Maser.